Es beginnt am 20. August
2003 mit der "freundlichen Anfrage an den Gigi-Herausgeber,
das wissenschaftlich-humanitäre komitee (whk). Nicht nur man selbst betrachte
"sexuelle Neigungen auf Kinder bezogen als eine schwere pathologische
Störung, so Gabriel Gawlik vom C@reChild e.V. aus Münster,
"die keinesfalls mit der Homosexualität vergleichbar ist, sondern
allenfalls Paralellen (sic!) zur Sodomie bzw. Nekrophilie aufweist.
Dies habe man schon den Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)
wissen lassen, daselbst "zu diesem Punkt offizielle Stellungnahmen
erfragt und zuvor versichert, "daß wir schwule und lesbische Liebesbeziehungen/Lebensgemeinschaften
selbstverständlich als gleichwertig zu heterosexuellen Beziehungen betrachten.
Und weil man beim
LSVD so dankbar blind ist für jene neokonservative Ausdrucksform der
Homophobie, die nur in Liebe und Monogamie domestizierte Homosexualität
generös duldet, kann C@reChild dessen Unterwerfungsgeste gleich mitliefern:
"Wir teilen Ihre Auffassung, daß Homosexualität und Pädophilie
nicht vergleichbar sind. Einvernehmliche gleichgeschlechtliche Handlungen
unter Erwachsenen schaden niemand. Das ist bei sexuellen Handlungen von Erwachsenen
mit Kindern ganz anders. Kurzum: C@reChild würde sich freuen, auch
vom whk, "eine Antwort zu der o.g. Frage zu bekommen. Doch das
whk läßt sich nicht drängen, unter den wissenschaftlich wie
politisch zweifelhaften Prämissen eines ihm unbekannten Kinderschutzvereins
opportune ideologische Statements abzugeben, und ignoriert die Email.
Die Sache ruht, bis der
veranwortliche Gigi-Redakteur Ende Dezember 2003 im Internet seinen
Namen auf einer mit Literaten, Wissenschaftlern und Bundestagsmitgliedern
prominent besetzten Schwarzen Liste findet. Die erbetene Erklärung geht
am 29. Dezember ein: "Sie schreiben für das Magazin
namens Gigi, und Sie solidarisieren sich unseres Erachtens durch
diese Tätigkeit mit *Kinderfickern*! Denn: Gigi
ist ein *Schweinemagazin* ... Bitte nehmen Sie das zur Kenntnis und wundern
Sie sich nicht darüber, wenn wir Sie auch weiterhin als persona
non grata betrachten. Das tun wir übrigens mit all den Gestörten,
die sich für diesen gedruckten Müll als Autoren prostituieren.
Gezeichnet: Gabriel Gawlik, C@reChild e.V.
Tags darauf erscheint
in der Rubrik "Müllhalde/Wenn defekte Personen sich äußern
derselben Website zwecks Denunziation das komplette Editorial
aus Gigi Nr. 29 (Januar/Februar 2004). Die eingeschaltete Gewerkschaft
ver.di beauftragt einen Anwalt, die Urheberrechtsverletzung zu unterbinden.
Daß dieser seine Kosten später einklagen muß, verteuert den
Spaß für C@reChild etwas.
Ende Januar 2004 erfährt
die Redaktion erst aus einer Ladung der Bonner Bundesprüfstelle für
jugendgefährdende Medien (BPjM) zur Sitzung am 4. März, daß
Kaplan Jochen Reidegeld von der Pfarrgemeinde St. Laurentius im münsterländischen
Senden unter C@reChilds Beihilfe am 4. Dezember 2003 die Indizierung der Gigi-Ausgabe 27
(September/Oktober 2003) wegen des darin dokumentierten "Stefan-Texts
als "sexualethisch desorientierend angeregt hat. Vergeblich,
zumal schon am 27. Oktober 2003 die (nach wessen Denunziation auch immer)
durch ihre Trierer Kollegen alarmierte Staatsanwaltschaft Berlin darin "keine
zureichenden tatsächlichen Anzeichen für eine verfolgbare Straftat
festgestellt, sprich: den Kriminalisierungsversuch mittels "Verfahren
wegen Verbreitens pornographischer Schriften zurückgewiesen hat.
Mitnichten bremsen teure
Irrtümer die "Kinderschützer. Nachdem der whk-Pressedienst
den Ausgang des Indizierungsverfahrens politisch einordnet, verlangt der C@reChild-Anwalt
am 3. Mai 2004 vom Förderverein des whk e.V. als Anbieter der whk-Website
eine kostenpflichtige Unterlassungserklärung der angeblichen "üblen
Nachrede i.S. des §186 StGB zu Lasten unserer Auftraggeberin. Die Begriffe
dubios, Sekte und rechte Gruppierung sind
geeignet, unsere Mandantin verächtlich zu machen und in der öffentlichen
Meinung herabzuwürdigen, so die Begründung. Als der fromme
Wunsch trotz Fristverlängerung bis zum 7. Oktober 2004 unerfüllt
bleibt, verklagt C@reChild am 7. Dezember unter Ansetzung eines vorläufigen
Streitwerts von 10.000 Euro wegen "übler Nachrede, Beleidigung
den Förderverein des whk und "Eike Stendefeld als den für
www.whk.de juristisch Verantwortlichen. Die 12. Zivilkammer des Düsseldorfer
Landgerichts nutzt die mehrminütige Sitzung am 19. Oktober 2005 weitgehend
zur redaktionellen Korrektur der Klageschrift und datiert die Urteilsverkündung
auf den 9. November 2005, 11 Uhr.
Daß Urteil zwingt
die Beklagten schon aus politischen Gründen in die Berufung. Läßt
die Vorgeschichte sie doch vom Vorsatz der Gegenseite ausgehen, Deutschlands
einziger rein ehrenamtlicher sexualpolitischen Zeitschrift via
Prozeßkosten die finanzielle Basis zu entziehen und sich so eines Medium
zu entledigen, das anhand unbequemer Fakten und Überlegungen die "Kinderschänder-Hysterie
als Mittel wie auch Tarnung des Demokratie- und Grundrechteabbaus sowie die
tieferen Interessen ihrer Protagonisten erkennbar macht. Gewiß, eine
nächstinstanzliche Niederlage bedeutete den Konkurs, nur: Welche Daseinsberechtigung
hätten schon ein erpreßbares whk und eine Gigi mit amtlichem
Maulkorb?
Der unter "Mitteilungen
des whk in diesem Heft dokumentierte Erfolg vor dem Düsseldorfer
Oberlandesgericht vom 10. Mai 2006 rechtfertigt das Prozeßrisiko: Das
whk darf vor der gemeinnützigen dubiosen rechten "Kinderschützer-Sekte
warnen. Sogar der 15. Zivilsenat bezieht sich zur Charakterisierung der Praxis
des Klägers auf ein Zitat vom 6. Juli 2003 im Med1-Forum
hier in Originalfassung: "Frederike, kennen Sie Schmeißfliegen?
Sie sind äußerst hartnäckig und Sie können diese nur
auf drei Wegen davon abhalten, ihr primäres Ziel zu erreichen: Entweder
Sie verscheuchen sie aus dem Zimmer, in dem es Ihnen gelingt, sie aus dem
Fenster zu jagen, oder Sie nehmen eine Fliegenklatsche/Paralspraydose und
beenden ihre Existenz, oder aber Sie jagen sie in die luftdichte Abstellkammer
und lassen die Tür dauerhaft geschlossen. Bei den Pädomanen/-kriminellen
verhält es sich nicht anders. Allerdings bin ich der Meinung, daß
die Abstellkammer die beste aller Reaktionen ist. Daß Vernichtungsphantasien
oft die Entmenschung der Betroffenen vorausgeht, ist bekannt. Gawlik am 7.
Mai 2002 im Gießener Anzeiger über Pädophile: "Wir setzen
uns nicht mit Personen wir bezeichnen sie nicht als Menschen
auseinander, die eine schwere pathologische Persönlichkeitsstörung
haben. Und die er andernorts als "genetische Fehlproduktion
tituliert, "allesamt in den gelben Sack für Evolutionshemmnisse
stecken will, die aber "keinen grünen Punkt auf der
Stirn trügen, denn sie seien "nicht recyclebar und landen
eines Tages im gesellschaftlichen Restmüll. Dagegen wirkt das Anschwärzen
bei Nachbarn, Ämtern und Arbeitgebern (was schon mal den Namensvetter
der Zielperson treffen kann) geradezu nett.
Doch auch wenn C@reChild
e.V. in Person des Vorsitzenden mehrfach wegen Verleumdung und Beleidigung
vor Gericht stand und, so die Verfahren nicht in Vergleiche mündeten,
auch rechtskräftig verurteilt wurde: Die Liste seiner "Freunde &
Partner reicht von Anwälten über die Regionalfluglinie bis
zu Weltkonzernen und die Reputation bis in höchste Kreise. "Franz
Müntefering zeigte sich sehr interessiert an den Ausführungen der
Kinderschützer, bejubelt die Website den Empfang im Bundeskanzleramt
am 9. Mai 2005. "Die Vertreter von C@reChild e.V. forderten
die Anwendung der Sicherheitsverwahrung auch für jugendliche Straftäter
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