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als die Polizei erlaubt
Das Denkmal
für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen in Berlin ist
in der Nacht zu Samstag (16. August 2008) demoliert worden, teilte
der Landesverband Berlin-Brandenburg des Lesben- und Schwulenverbandes der
Presse am selben Tag mit. Unbekannte schlugen das Sichtfenster ein,
durch das man den Film zwei sich küssender Männer sehen kann. Wie
die Polizei mitteilte, bemerkte ein Passant am Morgen einen umgeworfenen Bauzaun
und das zerschlagene Fenster. Täter und Hintergründe der Tat sind
laut Polizeiangaben unklar.
Daß
die Polizei bis heute nichts über Täter, Hergang und Motive weiß,
hinderte den LSVD, dessen Geschäftsgrundlage die Pflege des Opferstatus
seiner Klientel ist, nicht, Profiler zu spielen: Ein schwulenfeindlicher
Hintergrund ist aus Perspektive des LSVD Berlin-Brandenburg kaum von der Hand
zu weisen. Offenbar fühlten sich die Täter von dem Kuß zweier
Männer zu der Tat provoziert. Der LSVD hätte auch orakeln
können, daß die Täter der Kuß herzlich wenig interessierte
und sie auf die teure Videotechnik im Kubusinneren aus waren. Nur war das
propagandistisch etwas ungünstiger, als eine zunächst erst einmal
eine simple Sachbeschädigung in die Nähe vorsätzlicher, politisch-moralisch
motivierter Körperverletzung zu rücken: Ein Vergleich zu den
gewalttätigen Attacken auf schwule Männer, zu denen es in Berlin
immer wieder kommt, drängt sich auf.
Und falls
Sie es nicht bereits ahnten: Der Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg
(LSVD) verurteilt den Anschlag aufs Schärfste. Er ist ein Schlag ins
Gesicht aller Opfer des NS-Terrors! Und nicht etwa das Denkmal selbst,
das die NS-Opfer verhöhnt, indem es die hunderttausenden homosexuellen
NS-Täter verschweigt und klammheimlich ins Gedenken mit einschließt.
Der
LSVD Berlin-Brandenburg unterstützt den Aufruf des LSVD-Bundesverbandes
zu einer Mahnwache am Denkmal, die am 18. August in Anwesenheit
von reichlich Politprominenz stattfand und wo auch Berlins Regierender Bürgermeister
Klaus Wowereit festlegte: Ein Anschlag auf dieses Mahnmal ist eindeutig
gegen Homosexuelle gerichtet. Das läßt sich sagen, ohne daß
man weitere polizeiliche Ermittlungen abwarten muß.
Der organisierende
LSVD-Bundesverband fand den Anschlag widerlich und empörend,
dessen Sprecher Günter Dworek ebenfalls mal wieder schlauer war als die
zuständigen Kriminalisten: Alles spricht für eine Tat aus
Haß gegen Homosexuelle. Unwichtig, daß Überzeugungstäter
üblicherweise Parolen oder sonstige Bekenntnisse am Tatort hinterlassen,
wenn man eine anschauliche Subventionsbegründung braucht: Auch
in einer demokratischen Gesellschaft gibt es Menschen, die es nicht ertragen
können, wenn sich zwei Männer im öffentlichen Raum küssen.
... Es ist notwendig, die gesellschaftlichen Anstrengungen gegen Homosexuellenfeindlichkeit
deutlich zu verstärken. Am besten durch Haushaltstitel für
den chronisch finanzschwachen Lesben- und Schwulenverband.
Mehr
Regenschirme!
Während der
Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) samt seiner Vorfeldorganisationen
gebetsmühlenartig erklärt, daß vor allem nichtdeutsche Jugendliche
zur Schwulenfeindlichkeit neigten und eine Gefahr für Homosexuelle
darstellten, haben was deshalb explizit gesagt werden muß:
deutsche Neonazis in mehreren bundesdeutschen Städten gegen
Lesben und Schwule mobil gemacht.
So beschmierten
neofaschistische Aktivisten im Juli die an der Route der Rostocker CSD-Parade
gelegenen Häuserfassaden mit Parolen wie Fuck CSD und Ihr,
die Perversion der Gesellschaft. Während sich Politiker von SPD
und Linken empört zeigten, feierten die Rechtsextremen ihre nächtliche
Sprühaktion euphorisch und betonten in Anspielung auf die jüngsten
neofaschistischen Überfälle auf Schwule und Lesben in Budapest,
daß die CSD-Teilnehmer eigentlich dankbar dafür sein
könnten, daß sie nur mit Grußbotschaften bedacht
wurden.
In München
postierten sich indes am 12. Juli gar rund 25 Neonazis direkt
vor der großen CSD-Bühne und störten die Rede des dortigen
Oberbürgermeisters Christian Ude (SPD) mit Zwischenrufen. Zudem hielten
sie Plakate in die Höhe, auf denen Mehr Toleranz für Hetero-Familien,
Keine Zwangshomosexualisierung, Familie = Vater+Mutter+Kind,
Therapie gegen Heterophobie sowie gegen homosexuelle Politiker
gerichtete Beleidigungen zu lesen waren.
Daß
die anwesenden Schwulen und Lesben offenbar nicht bereit waren, sich von
den gewaltbereiten Neonazis als potentielle Opfer mißbrauchen zu lassen,
zeigen die Kommentare auf einer Internetseite militanter Faschisten. Mit
Faust- und Schirmschlägen versuchten die von den Medien stets fälschlicherweise
als friedlich hingestellten Homosexuellen aufgehetzt
durch die vor Wut zittrigen Worte von OB Ude , die Plakate zu zerstören
und die Leute zu verletzen, welche still und beharrlich ihren Protest zum
Ausdruck brachten, heißt es dort etwa.
Während
manche schwul-lesbischen Gruppen wie der LSVD und das selbsternannte schwule
Anti-Gewaltprojekt Maneo in Berlin sich allzu gern als Opfer
von Homophobie gerieren und dazu neigen, zum medialen Schlag gegen (vermeintliche)
Migranten auszuholen, wenn diese einen Schwulen auch nur böse angeguckt
haben, setzten sich Münchner Lesben und Schwule in diesem Fall ohne
schwule Berufsfunktionäre und wehleidiges Gehabe eigenständig
gegen die Neonazis zur Wehr.
Der
LSVD und der Schutz der Ehre
Am 25. April
2008 erschien in der Jungen Welt eine Rezension des Buches Schwule
Nazis von Markus Bernhardt (vgl. Alles irgendwie braun
von Michael Heß, Gigi Nr. 55). Unter der Überschrift
Kein Problem teilte Martin Kaschube den Lesern Bernhardts Kernthesen
und Rechercheergebnisse mit, darunter dieses: Eine explizite Distanzierung
von Neofaschisten werde man von Seiten des LSVD vergeblich suchen.
Die Redaktion illustrierte den Beitrag mit dem Foto eines NPD-Anhängers.
Bildtext: Andere politische Meinungen werden vom LSVD
gern toleriert.
Daraufhin
bekam der Deutsche Presserat Post von Alexander Zinn. Die Tageszeitung
Junge Welt veröffentlicht seit etwa fünf Jahren fortgesetzt
Artikel des Autors Markus Bernhardt, in denen dieser dem Lesben- und Schwulenverband
in Deutschland (LSVD) immer wieder Rassismus und eine Nähe zu Neofaschisten
unterstellt, vereinfachte der Geschäftsführer des LSVD-Landesverbands
Berlin-Brandenburg in seiner Beschwerde vom 2. Mai. Diese Artikelserie
hat inzwischen den Charakter einer Kampagne angenommen. Gut erkannt
hat Zinn: Inhaltlicher Bezugspunkt der Artikel von Herrn Bernhardt
ist die Haltung des LSVD zur Migrations- und Integrationspolitik. Die Kritik
unseres Verbandes an islamischem Fundamentalismus und homosexuellenfeindlichen
Einstellungen unter muslimischen Migranten wird von ihm als Rassismus
gewertet. Wobei Zinn Pressekodex, Ziffer 1 verschwieg,
daß muslimische Migranten oder Deutsche, die er dafür hält,
vom LSVD fast durchweg Pressekodex, Ziffer 3 als Täter
beziehungsweise Gefahrenpotential für (schwule) Deutsche behandelt
werden, die ihrerseits höchst selten als Täter auftauchen.
Rassismus
schreibt Zinn übrigens tatsächlich in Anführungszeichen,
der Bernhardt die Mißachtung aller Grundsätze einer sorgfältigen
Recherche und fairen Berichterstattung vorwirft. So zitiere dieser
bewußt sinnentstellend einzelne (!) Sätze aus Presseerklärungen,
erfinde Zitate frei und frage vorsichtshalber nie direkt beim
LSVD an. Etwa wegen expliziter Distanzierung von Neofaschisten, die man
demnach vom LSVD erst erbitten muß. Man habe schon versucht, mit dem
JW-Chefredakteur Herrn Schöbel in dieser Sache
ins Gespräch zu kommen, der leider von solchen Anfragen nichts
weiß. (Vielleicht, weil er Arnold Schölzel heißt und weder
verwandt noch verschwägert ist mit Schlagersänger Frank Schöbel.)
Unseres Erachtens könnte ein Verstoß gegen die Ziffer 1
Wahrhaftigkeit, Ziffer 2 Sorgfalt und Ziffer 3 Schutz
der Ehre vorliegen, so Zinn, dem am 3. Juni 2008 seitens
des Presserates in der Beschwerdesache BK2-103/08 beschieden
ward:
Der
Beschwerdeausschuß ist der Meinung, daß der Beitrag unter der
Überschrift Kein Problem vom 28.04.2008 in der Jungen Welt
nicht gegen presseethische Grundsätze verstößt. Die in der
Buchbesprechung enthaltenen Äußerungen und Wertungen bewegen
sich nach einstimmiger Meinung der Ausschußmitglieder im Rahmen des
Rechts auf freie Meinungsäußerung. Der Ausschuß kann z.B.
in der Passage Eine explizite Distanzierung von Neofaschisten werde
man von Seiten des LSVD vergeblich suchen keine falsche Tatsachenbehauptung
erkennen. Der LSVD positioniert sich nach Ansicht des Ausschusses in der
Sache nicht bzw. distanziert sich nicht von den erhobenen Vorwürfen.
Hinsichtlich des Fotos kann der Ausschuß ebenfalls keinen presseethischen
Verstoß feststellen. Das Gremium wertet das Foto als Illustration
der in dem Buch von Markus Bernhardt geäußerten Meinungen.
Ergebnis:
Insgesamt liegt damit kein Verstoß gegen die Publizistischen
Grundsätze des Deutschen Presserats vor, so daß der Beschwerdeausschuß
die Beschwerde für unbegründet erklärt. Die Entscheidung
ergeht einstimmig.
BGH
intim
Mütter können
durch Zwangshaft zur Auskunft über den Kindesvater gezwungen werden,
entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am 3. August 2008. Hintergrund
ist die Klage eines Mannes, der jahrelang zu Unrecht Unterhalt für
seinen angeblichen Sohn zahlte und sich das Geld beim wahren Erzeuger zurückholen
will. Da die Mutter beharrlich schweigt, sieht der BGH die Voraussetzungen
für eine Zwangshaft gegeben. Zwar schütze das Persönlichkeitsrecht
grundsätzlich vor einer Offenlegung des Intimlebens, hier hätten
jedoch die Interessen des falschen Vaters Vorrang. Bild sprach von einem
Sensationsurteil, das tausenden Männern Hoffnung macht!
und präsentierte ein Foto der uneinsichtigen Mutter: Ramona
S. wütend: Ich gehe nicht in den Knast. Notfalls ziehe ich zum
Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Das alternative Stattweb für Südbaden titelte Beugehaft macht Karriere und kommentierte, Juristen seien wieder alle Mittel gegen Frauen recht: Wir sind genau wieder bei den Praktiken angekommen, die schon den jungen Juristen Goethe auf die Palme brachten. Persönlichkeitsrecht, Schutz der Intimsphäre, alles, was man sich seit zweihundert Jahren moralisch angemästet hat das alles spielt keine Rolle mehr (...) Wer zahlt? Das war damals und ist immer noch der kategorische Imperativ der bürgerlichen Gesellschaft. Daher Erzwingungshaft, wenn so ein Weib nicht damit herausrückt, von wem es das Kind hat. In Goethes Gedicht Vor Gericht von 1780 erklärt die Mutter: Von wem ich es habe, das sag ich euch nicht/Das Kind in meinem Leib/Pfui speit ihr aus, die Hure da!/Bin doch ein ehrlich Weib (...) Herr Pfarrer und Herr Amtmann ihr/Ich bitte, laßt mich in Ruh!/Es ist mein Kind, es bleibt mein Kind,/Ihr gebt mir ja nichts dazu. (Az: I ZB 87/06)