Teure
Elite, liebe Barebacker!
Eine solche
Rede wie am Welt-AIDS-Tag 2007 hat man in der ehrwürdigen Frankfurter
Paulskirche gewiß noch nie gehört. Dabei klang der angekündigte
Titel gar nicht so herzhaft lebensnah: In der Tradition Wilhelm Leuschners
Die HIV-Hauptbetroffenengruppe homo- und bisexueller Männer zwischen
Bareback-Diskurs und Feindstrafrechts-Debatte in Deutschland. Der Redner
aus Frankfurt-Höchst, ein in dieser Zeitschrift durchaus nicht Unbekannter,
trat für das whk Hessen auf. Wir dokumentieren die Rede des Politologen
und früheren Gigi-Redakteurs Ortwin Passon
Bitte bewahren Sie Ruhe!
Keine Angst, eine Bombendrohung liegt nicht vor. Bitte bewahren
Sie Ruhe lautet der Titel eines von Thomas Uwer herausgegeben Werkes,
in dem sich verschiedene Autoren mit dem Dasein im Feindrechtsstaat befassen.
Aus dem Blickwinkel unterschiedlicher Disziplinen wird darin den Folgen des
Krieges gegen Terror, der deutschen Tradition des Feindbegriffes
und seinen Wurzeln bei Carl Schmitt nachgegangen sowie den gesellschaftlichen
Entwicklungen unter einem repressiven Liberalismus, Kants Ewigem Frieden
oder dem Feindbegriff in islamisch geprägten Rechtsordnungen. Ebenso
werden die Mechanismen der sozialen und juristischen Konstruktion von
fremden Feinden und die Rolle des Bürgers beleuchtet, der bereits
morgen von seinen Mitbürgern als Feind betrachtet werden kann. Das Buch
entstand aus Anlaß des 29. Strafverteidigertages, auf dem Professor
Günther Jakobs 2005 seine Thesen zum Feindstrafrecht zur
Diskussion stellte.
Jakobs definiert den Begriff
Feindstrafrecht durch vier Merkmale: erstens durch die weite Vorverlagerung
der Strafbarkeit und Verlagerung des Schwerpunkts von der begangenen auf eine
noch zu begehende Tat; zweitens durch das Fehlen einer der Vorverlagerung
entsprechenden Minderung des Strafmaßes; drittens durch den Übergang
von der Straf- zur Bekämpfungsgesetzgebung; und viertens den Abbau prozessualer
Garantien. Beispiele hierfür sind etwa Strafrechtsänderungen zur
Bekämpfung von Drogenhandel, organisierter Kriminalität, Terrorismus
und Sexualdelikten.
Ich bin gern einer Anregung
des emeritierten Professors Rüdiger Lautmann gefolgt, meine Reflexionen
zu dem in Deutschland seit 1998 kontrovers geführten Bareback-Diskurs
in den Kontext dieser parallel geführten Feindstrafrechts-Debatte zu
stellen. Solcherart Sattellos durch den Feindrechtsstaat reitend
mußte ich 2006 resümieren: Der bevorstehende Welt-AIDS-Tag läßt
befürchten, daß eine weitere Verschärfung und Verunsachlichung
des Bareback-Diskurses herbeigeführt wird mit weitreichenden Folgen
nicht nur für Barebacker und HIV-Positive. Wenn die Profiteure des AIDS-Bizz
in diesem Diskurs den Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht
endgültig verlassen wollen, indem sie sich zu Steigbügelhaltern
der Verfechter eines Feindstrafrechts gegen Barebacker machen,
müssen sie das Grundgesetz und seine Freiheiten auch für jene Menschen
einfordern und verteidigen, die sich aufgrund ihrer Lebensrealität für
den bewußten, einvernehmlichen, risikoreichen Körperflüssigkeitsaustausch
entschieden haben und deshalb keinesfalls weniger wertvolle Teile
dieses Gemeinwesens sind. Andernfalls laufen sie Gefahr, sich fragen lassen
zu müssen, ob und inwieweit sie selbst denn überhaupt noch jene
soziale Verantwortung beweisen, die sie Teilen ihrer Klientel einseitig aufzubürden
trachten.
Ich möge doch, baten mich die heutigen Veranstalter, den längst
überfälligen Schritt wagen, und mich hier mit den dubiosen
Zielvorgaben des Feindstrafrechts, konkret ... des unmenschlichen Ausschlusses
von Menschen und ganzen Bevölkerungsgruppen aus der Gesellschaft mit
Mitteln des Rechts kritisch auseinander(zu)setzen und schleunigst eindeutig
schützende Positionen auch zugunsten von Barebackern ... beziehen.
Allerdings, so ihre E-Mail vom 24. September, sei ihnen eben besonders
an der angesprochenen kritischen Auseinandersetzung und der abgeleiteten schützenden
Position zugunsten von Menschen mit HIV gelegen.
Der letzten Bitte kann ich so nicht folgen. Opportunismus und Spaltung sollen nicht meine Signale aus Frankfurt sein. Denn es geht längst nicht mehr darum, privilegierende Vergünstigungen auf Kosten einer noch randständigeren Gruppe einzufordern, sondern um die Verteidigung wohl begründeter Ansprüche. Ansprüche auf Achtung der Eigenverantwortlichkeit, auf Respekt vor der individuellen Lebenssituation und jenseits aller Verschiedenheit auf gleichwertige Teilhabe und Handlungsfreiheit.
Diese stehen jedem Bürger
uneingeschränkt zu, egal ob es sich um Heterosexuelle oder Homosexuelle,
um HIV-Infiziere oder Barebacker handelt. Folgerichtig kann es nicht nur um
die Ableitung einer schützenden Position ausschließlich zugunsten
von Menschen mit HIV und AIDS gehen. Sondern es muß um den Schutz der
Grundrechte von Männern gehen, die Sex mit Männern haben
und zwar unabhängig von ihrem Serostatus und gerade auch bei Hinzutreten
strafverschärfender Merkmale wie Barebacking. Anders ausgedrückt:
Es kann niemand verantworten, das Liebevolle am Würgegriff der politikbestimmenden
Kaste gegenüber Homosexuellen erhalten zu wollen, wenn HIV-Positive zum
Abschuß freigegeben werden. Umgekehrt kann ich es nicht verantworten,
zugunsten HIV-Infizierter nunmehr Barebacker abschießen zu lassen.
Insoweit sehe ich mich
als Hesse in der Tradition des ehemaligen Innenministers dieses Landes, Wilhelm
Leuschner, der am 29. September 1944 in Berlin-Plötzensee erhängt
wurde. Er würde Ihnen heute hier in der Wiege der deutschen Demokratie
vermutlich zurufen: Die Freiheitsgarantien des Grundgesetzes, das nach der
Befreiung vom Faschismus in seinen ersten 19 Artikeln die Staatsziele und
die unerschütterlichen Grundlagen unseres Gemeinwesens festschreibt,
sind für die in seinem Geltungsbereich lebenden Menschen nicht teilbar!
Wer die Gay-Community
in gute und böse Homosexuelle, beziehungsweise in bemitleidenswerte und
verantwortungslose HIV-Infizierte spaltet, wie dies einmal mehr auf dem Berliner
Kongreß HIV im Dialog am 1. September geschah, befördert
im kurzsichtigen Eigeninteresse die Verwahrlosung des Rechtsstaates und erleichtert
den Schilys und Schäubles und ihrem später gewendeten Inspirator
Jacobs den Grundrechtsabbau. Das Zetern wird erfahrungsgemäß nach
Schalterschluß einsetzen. Der war übrigens für Barebacker
am 23. März 2007.
Auch Sie kennen Art. 2
Abs. 1 Grundgesetz: Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner
Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht
gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
Wieder einmal soll in dieses Grundrecht nach dem nicht mehr so ganz gesunden
Volksempfinden einiger Zeitgenossen eingegriffen werden. Durch wen?
Durch den Gesetzgeber! Die an der Wahl beteiligten Wahlberechtigen haben sich
in den Bundestag derzeit 613 Repräsentanten gewählt wie ich
hoffe und gleichzeitig befürchte: mit Überzeugung.
Keine dieser eventuell
HIV-positiven Personen ist anders als nicht ganz unwesentliche Teile
meines heutigen eventuell auch HIV-positiven Barebacker-Publikums darauf
angewiesen, mit dem monatlichen ALG-II-Regelsatz von 347 Euro plus begrenztem
Mietzuschuß auszukommen. Bei chronisch Kranken zuzüglich
eines unbedeutenden Ernährungszuschlags von 25 Euro. Nach der jüngsten
Diätenerhöhung muß jeder dieser Mandatsträger mit knapp
7700 Euro zuzüglich einer steuerfreien Kostenpauschale von ca. 3.700
Euro darben, insgesamt also mit etwa 11.400 Euro die Inflationsrate ausgleichen.
Im Alter wird man wunderlich.
Auch ich habe es mir zur Regel gemacht, vor größeren Anschaffungen
zur Abschreckung in D-Mark umzurechnen. Für alle, die ähnlich wunderlich
sind wie ich: 11.400 Euro entsprächen 22.296 Mark und 46 Pfennigen.
Monatlich. Eine fürstliche Entlohnung ist das nicht, wenn man die
herausgehobene Verantwortung und den zeitlichen Aufwand bedenkt, meinte
dazu die Frankfurter Allgemeine Zeitung am 7. November mitfühlend. Trotz
dieser immensen Inanspruchnahme durch das Mandat müssen immer mehr Abgeordnete
irgendwie die Zeit finden, ähnlich wie unzählige sozialschwache
HIV-Positive, noch etwas Geld hinzuzuverdienen.
Um 142 von ihnen müssen wir uns nur noch mindere Sorgen machen. Sie hatten
Glück und konnten heuer allein bis Ende September neben ihren Diäten
Honorare im Gesamtwert von mindestens 5,8 Millionen Euro einnehmen, wie aus
einer Untersuchung der Beratungsfirma deducto hervorgeht. Da ab
einer gewissen Anzahl von Nullen mein Interesse schlagartig abnimmt, was es
mir auch zusehends schwerer macht, mich an Wahltagen zu motivieren, sehe ich
an dieser Stelle von einer Umrechnung ab. Soviel zum Sein, das bekanntlich
das Bewußtsein bestimmt. Und nun wieder zurück zum klassischen
Feindstrafrecht.
Bekanntermaßen muß
derjenige, der einen Kampf aufnimmt, sich davor hüten, seinem Feind und
seinen Methoden ähnlich, allzu ähnlich zu werden. Diese spezielle
Form der Verhütung scheint nicht ohne Anstrengung zu funktionieren. Wie
sonst wäre erklärlich, daß der Bundestag neuerdings verschleiert
daherkommt, auf Säcke einschlägt und die gemeinten Esel nicht heulen?
Die Rede ist von der Entschließung des Bundestags vom schon erwähnten
23. März 2007. Darin wird in den Ziffern 6 und 7 der Gesetzgeber aufgefordert,
gemeinsam mit den Ländern und Verbänden welche
mögen das wohl sein? bundesweit im Rahmen einer Selbstverpflichtung
der Anbieter von Orten der sexuellen Begegnung auf Präventionsmaßnahmen
hinzuwirken, die u. a. (...) den vollständigen Verzicht auf Werbung
und Unterstützung für ungeschützten Geschlechtsverkehr beinhaltensollte.
Was aber, wenn die Betreiber
entsprechender Internetportale und Veranstaltungsorte ihrer Aufgabe als Bereichs-Sicherheitsdienst
nicht nachkommen und insofern die etwas abgedunkelten Zerstreuungsbereiche
homosexueller Erlebnisgastronomie sich als resistent gegen fremdbestimmten
Kondomgebrauch erweisen, wovon lebensnah auszugehen ist? Dann wird die Bundesregierung
im März 2009 nicht nur über den Stand der Umsetzung
zu berichten, sondern gegebenenfalls Vorschläge für eine rechtliche
Regelung zu unterbreiten haben. Die deutsche Regierung wird bis zu diesem
Termin parallel zu prüfen gehabt haben, ob die Erfahrungen in Österreich
und der Schweiz mit der Verschärfung des Strafrechtes bezüglich
der fahrlässigen Gefährdung der Verbreitung einer sexuell übertragbaren
Krankheit eine handhabbare Regelung zur Eindämmung der kommerziellen
Angebote von ungeschütztem Sex darstellen.
Nichts anderes als die
Ankündigung einer gegen Barebacker gerichteten Sondergesetzgebung verbirgt
sich dahinter. Noch einmal zur Erinnerung: Das sogenannte Feindstrafrecht
als rechtstheoretische Grundlage für solcherlei Strafverschärfungen
geht von der Grundannahme aus, daß es Feinde in der Gesellschaft
gibt, denen mit dem bisherigen Strafrecht nicht angemessen und ausreichend
begegnet werden kann, weshalb gegen diese Feinde ein präventives
Bekämpfungsstrafrecht benötigt wird. Ein solcher Feind
ist nach Jakobs ein Individuum, das sich in einem nicht nur beiläufigen
Maß in seiner Haltung ... oder seinem Erwerbsleben ... oder durch seine
Einbindung in eine Organisation ... also jedenfalls vermutlich dauerhaft vom
Recht abgewandt hat ... und dieses Defizit durch sein Verhalten demonstriert.
Vor diesem Hintergrund liest sich die Bundestagsentschließung beängstigend
deutlich: Auch wenn inzwischen vereinzelt die Homos die Möglichkeit nutzen,
sich von den Heten in der sogenannten Homo-Ehe freiwillig sexuell fremdbestimmen
zu lassen, und so die ersehnte Integration der Verbands- und Berufshomos in
die vermeintliche Spitze der Gesellschaft mit ermöglichen: In ihrer letzten
unkontrollierten Nische, in ihrer Subkultur die ja von dem abweichen
soll und will, was zwischen Kittelschürze und Arschgeweih sonst so als
richtig und moralisch empfunden wird entziehen sie sich, wenn auch
vereinzelt, dem verlogenen Schweigegelübde über das, was alle wissen
und viele tun.
Barebacking meint meines
Erachtens im Gegensatz zu lediglich ungeschützt stattfindendem Sex die
wechselseitig bewußte und gewollte, vom tatsächlichen Serostatus
der jeweiligen Partner unabhängige und einvernehmliche Ausübung
risikoreicher Sexualpraktiken unter überwiegend homo- oder bisexuellen
Männern. Das Bewußte und Einvernehmliche scheint mir dabei eine
individuelle Strafbarkeit der Praktiken auszuschließen. Wenn aber eine
Strafbarkeit von Barebacking unter diesen Begegnungsbedingungen nicht gegeben
ist, was bleibt dann außer der Überzeugung, daß andere moralisch
falsch handeln, als Motiv für die Bundestagsentschließung?
Sollte die freiwillige Unterwerfung unter diese moralische Anschauung
nicht gelingen, so sollen künftig die Staatsanwaltschaften und ihre Hilfsorgane
wozu schließlich gibt es bei den Länderpolizeien Ansprechpartner
für Homosexuelle? im Dienst an der sittlichen Volksgesundheit
in Marsch gesetzt werden. Eine ganz große Koalition aus CDU und Die
Linke, aus FDP und SPD hat somit der Kriminalisierung von Barebacking aktiv
Vorschub geleistet oder durch Stimmenthaltung ihren gesetzgeberischen Willen
zum politischen Abschuß von Barebackern erklärt. Bürgerliche
von Links bis Rechts haben es vorsätzlich unterlassen, zwischen ihrem
sittlichem Empfinden und ihren Moralvorstellungen und zwischen allgemeingültigem
Grundrecht zu trennen. Der präventive Ansatz, die Ausübung selbstbestimmter
und selbstverantworteter Sexualität gerade durch Aufklärung über
die Risiken und Folgen bestimmter Handlungsweisen weiter zu ermöglichen,
wird in sein repressives Gegenteil verkehrt. Selbstbestimmung
und Eigenverantwortlichkeit sollen nur dann nicht kriminell sein,
wenn sie in eine bestimmte vorgegebene Richtung ausgeübt werden. Nach
der Homo-Ehe und dem ALG-II-Regelsatz kommt nun also die Missionarsstellung
eigener Art.
In Anlehnung an eine Rezension
in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 1. Oktober zu Christian Geulens
Geschichte des Rassismus würde ich sagen: Homosexuellenfeindlichkeit
ist gefürchtet als Erscheinung, wird aber gern als Erklärung von
verschiedener Seite in Anspruch genommen. Sie ist geächtet und gesucht
zugleich: Durch die Verstaatlichung der Trümmer der zweiten deutschen
Schwulenbewegung überwunden geglaubt, erhebt sie wieder ihr gegeltes
Haupt. Wir erleben um mit Daniela Klimke und Rüdiger Lautmann
zu sprechen durch mediale Praxen und die Vereinnahmung aktueller kultureller
Themen den Aufstieg der Sexualdevianz zu einer gesellschaftlichen Hauptfrage.
Sexuelle Normabweichung erfährt eine von manchen unerwartete
Konjunktur, womit Klimke und Lautmann einmal mehr die Umkehrung des liberalen
Trends der 1970er Jahre bei der Entkriminalisierung sexueller Handlungen diagnostizieren:
Im Bereich der HIV-Prävention wird als Teil einer repressiven Gesundheits-
und Rechtspolitik dem Feindstrafrecht gegen Barebacker mehr oder
weniger klar das Wort geredet. Müssen also bald emanzipierte Barebacker
in einer dann noch aufnahmebereiten Homobar Zuflucht vor dem aufgebrachten
Mob suchen, wird sogleich der Kampf um die Frage beginnen, ob Diskriminierung
oder gar Übergriffe gegenüber potentiellen oder tatsächlichen
HIV-Infizierten zu Recht als homosexuellenfeindlich zu bezeichnen seien. Die
lokalen amtlichen Vertreter werden Sexualneid und Homofeindlichkeit bei sich
und denen, die sie in ihre Ämter wählen, weit von sich weisen. Derweil
werden, mit einer kleinen Spitze des Literaturwissenschaftlers Dirck Linck,
Lauter Sehr Verantwortungsbewußte Demokraten vulgo: LSVD
eilig und nicht ganz uneigennützig diese Motive als Wurzel allen Übels
ausmachen. Denn waren solche Taten homosexuellenfeindlich motiviert, sind
sie natürlich erschütternd und verabscheuungswürdig, aber wenigstens
erklärbar, fast vertraut. Schließlich sind es doch immer nur die
Ewiggestrigen, die von Zeit zu Zeit in undemokratische grundgesetzwidrige
Reflexe zurückfallen. Da kann man dann auch nichts machen, wie Mutti
sagen würde. Und darum sperren sie die Barbacker am besten gleich von
den Christopher-Street-Day-Paraden aus, wie dieses Jahr in Köln und in
Berlin.
Das Problem bei der Bundestagsdrucksache 16/3615 und eines auf dieser Basis ab 2009 daherkommenden Sondergesetzes gegen Barebacker ist, daß ihnen erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken anhaften werden. Wenn Sie also im Anschluß an diese Veranstaltung oder nach dem Trauermarsch zum Gedenken an die an den Folgen von AIDS Verstorbenen im Darkroom von Scheune oder Stall risikobewußt, einvernehmlich und ungeschützt nageln oder nageln lassen sollten: Sie verteidigen ganz nebenbei nur eben anders als Ihr Verfassungsschutzminister das Grundgesetz. Auch wenn Sie morgen wieder vom Klassenfeind gefickt werden.