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Errata

1. Manchmal ist es vertrackt mit Bildnachweisen, vor allem, wenn Fotos kurz vor Drucklegung nachbearbeitet und dann neu eingelesen werden. So geschah es leider beim Heft 38 an prominenter Stelle: Auf dem Titel sollte an sich rechts unter Sandmännchens Mantel der vorgeschriebene Vermerk „Bild: RBB/ORB“ erscheinen. Er befindet sich auch dort, ist aber unsichtbar. Denn als zum Layout-Abschluß der Farbmodus des Titelbildes geändert und es neu positioniert wurde, verschwand – in der Hektik unbemerkt – die winzige Zeile hinter der Bilddatei. Die Gigi-Redaktion entschuldigt sich beim Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) und dem ARD-Fotodienst im allgemeinen sowie beim Sandmännchen im besonderen.

2. Widerspruch erregte Sebastian Anders’ Verweis auf den „heute noch existierenden berühmt-berüchtigten Kuppelparagraphen“ („Das impotente Kind“, Gigi 38, S. 6), der jedoch mit dem zum 1. Juli 1975 in Kraft getretenen 2. Strafrechtsreformgesetz vom 4. Juli 1969 gestrichen worden sei. Irrtum, es handelte sich nur um eine Liberalisierung in Bezug auf Volljährige: Nach §180 StGB macht sich jemand einer Straftat schuldig, wenn er „durch seine Vermittlung“ oder „durch Gewähren oder Verschaffen“ „sexuellen Handlungen einer Person unter sechzehn Jahren“ Vorschub leistet. Wer also einem jugendlichen Liebespaar (unter 16 Jahren) seine Wohnung zum Fummeln überläßt, begeht eine Straftat. Grotesk daran ist, daß das Verschaffen der Gelegenheit zu einer straflosen Tat selbst eine Straftat ist. Das Ganze firmiert allerdings nicht mehr unter „Kuppelei“, sondern, was mindestens ebenso grotesk ist, unter dem Titel „Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung“.

3. Bei der redaktionellen Bearbeitung von Michael Griesemers Beitrag „Kinderseelen beim Vulgär-Freud“ (Gigi 38, S. 10) schlich sich eine Ungenauigkeit in die Personalie. Griesemer examinierte zwar an der Frankfurter Johann-Wolfgang-Goethe-Universität, ist dort jedoch nicht tätig. Er arbeitet vielmehr freiberuflich und legt Wert darauf, daß er sich „von jeder institutionellen Abhängigkeit frei gemacht“ habe. Die Redaktion bittet um Entschuldigung.