Click
here for Child Porn
Regelmäßig
feiern die etablierten Medien Hausdurchsuchungen und Festnahmen der Verfolgungsbehörden
bei Verdacht auf Besitz von Kinderpornographie als großen Erfolg gegen
eine angebliche Kinderporno-Mafia. So auch vor neun Jahren beim größten
Kinderpornographie-Skandal aller Zeiten. Über die Hintergründe
der Operation Landslide, den Lärm der Massenmedien, als sie
hätten schweigen und ihr Schweigen, als sie hätten laut werden sollen,
berichtet im ersten von zwei Artikelteilen Sebastian Anders
Operation Landslide steht für den größten Kinderpornographie-Skandal
aller Zeiten. Auch heute noch verbreiten die etablierten Medien, daß
die Firma Landslide Inc. im texanischen Fort Worth allein im Jahr
1999 mehr als 5600 kinderpornographische Internetseiten betrieben und monatlich
1,4 Millionen US-Dollar mit Kinderpornographie umgesetzt haben soll. Mehr
als eine Viertelmillon Kunden sollen von Landslide Inc. Kinderpornographie
bezogen haben. Großangelegte Polizeiaktionen erfolgten in zahlreichen
Ländern, vor allem in Großbritannien mit über 7200 und Deutschland
mit mehr als 1400 Verdächtigen. Daß nach neun Jahren immer noch
von Verdächtigen und nicht von Verurteilten geschrieben wird, sollte
stutzig machen.
Thomas & Janice tun es
Der Skandal begann 1996, als der Gesetzgeber in den USA mit dem Communications
Decency Act (CDA) und später dem Child Online Protection Act (COPA, 1998)
versuchte, Pornographie im Internet zu zensieren (1). Unter dem Deckmantel
des Jugendschutzes sollten auf diese Weise unanständige (decent),
öbszöne und sexuell explizite Darstellungen, worunter in den USA
bloßes Nacktsein verstanden wird, nur noch Erwachsenen zugänglich
gemacht werden.
Das eröffnete Thomas und Janice Reedy, einem Ehepaar aus Fort Worth
in Texas und Inhaber der Firma Landslide Inc., ein lukratives Geschäftsfeld.
Thomas Reedy entwickelte Ende 1998 einen Adult Verification Service (AVS)
zur Überprüfung der Altersangaben im Internet in Übereinstimmung
mit den gesetzlichen Forderungen. Dabei meldeten sich Internetnutzer gegen
eine monatliche Gebühr von 19,95 US-Dollar beim AVS-System an und erhielten
nach Überprüfung der Kreditkartendaten und ihres Alters Zugang zu
allen Internetseiten, die die Altersüberprüfung über das AVS-System
abwickelten. Die Betreiber der überwiegend Pornographie anbietenden Internetseiten
erhielten 70 Prozent der erhobenen Gebühr.
Wenig später boten die Reedys ihren Kunden ein weiteres System an. Unter
dem Namen KeyZ (2) wickelte Landslide Inc. den Einzug von Nutzungsgebühren
einzelner Internetseiten durch Kreditkartenzahlung ab. Nach Entrichtung einer
Gebühr an KeyZ erhielten Internetnutzer Zugang zu einzelnen Internetseiten
für einen festgelegten Nutzungszeitraum. Diese Gebühr wurde wiederum
zu einem großen Teil an die Betreiber der jeweiligen Webseiten abgeführt.
Während AVS den Nutzern Zugang zu vielen Seiten bot, galt allerdings
ein KeyZ-Zugang nur für eine einzelne Internetpräsenz ein
Umstand, der im weiteren eine große Rolle spielen sollte. Beide Systeme
regelten die Abrechnung für Webseiten, boten selbst aber naturgemäß
keine Inhalte an.
Im Frühjahr 1999 begannen die Verfolgungsbehörden von Dallas unter
Leitung des Kriminalbeamten Steve Nelson mit Ermittlungen gegen die Firma
Landslide Productions. Nelson meldete sich mit falscher Identität nach
Kreditkartenzahlung über das KeyZ-System bei Internetseiten mit angeblich
kinderpornographischen Inhalten an und nahm dies vom Bildschirm per Video
auf. Er behauptete, er wäre erst auf diese Seiten gelangt, nachdem er
einem Verweis mit dem Titel Click Here For Child Porn (dt: Hier
für Kinderpornographie klicken) gefolgt sei. Dieser Verweis habe sich
auf den Seiten von KeyZ befunden. Als Beweis führte er ein verschwommenes
Video vor, das den behaupteten Verweis zeigte.
Laut den eidlichen Aussagen von Steve Nelson im späteren Prozeß (3)
enthielten die inkriminierten Seiten nach deutschem Recht sowohl Kinderpornographie
als auch Aufnahmen Jugendlicher: Nun, es hing davon ab, zu welcher besonderen
Seite man ging. Auf dieser einen Seite waren es im wesentlichen Bilder von
nackten Kindern. Manche von ihnen sind nur normale nudistenartige Aufnahmen,
Posen. Andere sind unzüchtige Zurschaustellungen der Genitalien und wieder
andere sind Geschlechtsverkehr, sexuelle Handlungen, mit Erwachsenen oder
Kindern. Er gab an, daß Kinder Personen unter 18 Jahren
sind.
Am 8. September 1999 begann die Operation Landslide (Erdrutsch).
Mehr als 50 Polizeibeamte durchsuchten das Anwesen der Reedys und beschlagnahmten
sämtliche Computer. Zu dieser Zeit wurde über das AVS-System der
Zugang zu mehr als 5600 und über das KeyZ-System der zu 398 Internetseiten
geregelt. Die Datenbank des AVS-Systems umfaßte die Daten von 250.000
Internetnutzern, davon 35000 aus den USA. Thomas Reedy glaubte zunächst
an ein Mißverständnis, das er aufklären könnte, und bot
seine Hilfe dabei an, die Hersteller und Besitzer von Kinderpornographie mit
Hilfe der Daten von KeyZ ausfindig zu machen (4). Reedys Angaben zufolge
(5) waren die Ermittlungsbehörden jedoch nicht an einer Klärung
und der Verfolgung der Nutzer interessiert, sondern allein darauf aus, ihn
zu verurteilen.
Die Reedys fanden sich in der Situation wieder, nach den Aussagen von Steve
Nelson ihre Unschuld beweisen zu müssen. Thomas Reedy gab an, daß
sich ein solcher Link niemals auf seinem System befunden habe und verlangte
Einsicht in die beschlagnahmten Daten, um seine Unschuld beweisen zu können.
Dies wurde ihm jedoch verwehrt und sein Anwalt insistierte nicht weiter auf
die Freigabe. Am 17. Mai 2000 wurden Thomas und Janice Reedy der Verschwörung
zur Verbreitung von Kinderpornographie in 89 Fällen angeklagt. Sie verkauften
ihr Haus, um für die Prozeßkosten aufkommen zu können. Daraufhin
wurden die Reedys inhaftiert ohne die Möglichkeit, auf Kaution freizukommen.
Begründung: Wegen des Hausverkaufs bestehe Fluchtgefahr. Die Tochter
der Reedys wurde in einem Heim untergebracht.
Richter Terry Means befand am 6. August 2001 Thomas Reedy in allen 89
und seine Frau Janice in 87 Fällen für schuldig. Er verurteilte
Thomas Reedy zu einer Freiheitsstrafe von 1335 Jahren (15 Jahre pro Fall),
der längsten Haftstrafe, die jemals gegen einen Menschen verhängt
wurde. Seine Frau wurde zu insgesamt 14 Jahren verurteilt. Thomas Reedy
konnte später erreichen, daß die Anzahl der Fälle von 89 auf
zwölf herabgesetzt wurde, was die Haftstrafe auf 180 Jahre verkürzte.
Operation Avalanche und was wirklich geschah
Die Beschlagnahme der Daten der Landslide Inc. markierte den Beginn der Operation
Avalanche (Lawine). Die Behörden überprüften
dabei eine unbekannte Anzahl der in der Landslide-Datenbank aufgelisteten
35000 US-Bürger und schickten denjenigen, die wegen Besitzes von Kinderpornographie
oder sexueller Handlungen mit Kindern oder Jugendlichen (6) bereits
bekannt waren, Emails, worin sie zu einschlägigen Straftaten aufgefordert
wurden.
Nur zwei Tage nach Verurteilung der Reedys gab John Ashcroft, damals Generalstaatsanwalt
der USA und später geistiger Wegbereiter der Folter in den USA, das Ende
der Operation Avalanche bekannt (7). Im Zuge der Operation
seien 144 Hausdurchsuchungen und einhundert Festnahmen wegen Handels
mit Kinderpornographie erfolgt. Ashcroft bezeichnete die Landslide Inc. als
das in der US-Geschichte größte bekannte kommerzielle Kinderpornounternehmen,
welches den größten Teil seiner Einnahmen von 1,4 Millionen
Dollar monatlich aus Kinderpornographie bestritten habe. Daß die Betroffenen
von den Verfolgungsbehörden rechtsstaatswidrig erst zu
Straftaten aufgefordert worden waren und daß dies die einzige Ausbeute
der 35000 Adreßdaten von Landslide gewesen war, fand keine Erwähnung.
Ebensowenig, daß gegen die Betreiber der kinderpornographischen Seiten
offensichtlich nicht ermittelt wurde, obwohl sich zum damaligen Zeitpunkt
die meisten von ihnen in den USA aufhielten. Über die Anzahl der aus
der Operation resultierenden Urteile ist bis heute nichts bekannt.
Ende 2002, nach Abschluß der Operation Avalanche in den
USA mit ihrer geringen Ausbeute, übergaben die US-amerikanischen Strafverfolgungsbehörden
die Kreditkarteninformationen der Landslide-Nutzer sowie das Beweisvideo an
Interpol und weitere europäische Ermittlungsbehörden. Mit Hilfe
der Aussage von Steve Nelson, der Verweis Click Here For Child Porn
habe sich auf der Landslide-Homepage befunden, legten sie dar, daß jeder
Nutzer von Landslide auf diesen Verweis geklickt haben müsse und folglich
der Besitzverschaffung von Kinderpornographie verdächtig sei. Diese Informationen
waren der Auslöser für großangelegte Polizeiaktionen in Großbritannien
(Operation Ore), Deutschland (Operation Pecunia),
der Schweiz (Operation Genesis) und anderen Ländern.
Im Juli 2005 veröffentlichte der britische Journalist und Computerexperte
Duncan Campbell (8) im renommierten Computermagazin PC Pro
einen Artikel (9) über die Landslide-Affäre, dessen
Inhalt am 3. Juli 2005 auch die mit 1,3 Millionen Exemplaren auflagenstärkste
britische Sonntagszeitung, die konservative Sunday Times, verbreitete.
Als Experte der Verteidigung in einem Fall von Operation Ore in
Großbritannien hatte Campbell Zugang zu den originalen Daten von Landslide
erhalten und konnte darlegen, daß das Hauptbeweismittel, das ominöse
Video mit dem plakativen Link Click Here For Child Porn, gefälscht
war und dieser Link sich dort nie befunden haben kann. Er enthüllte zudem,
daß den britischen Ermittlungsbehörden bereits 2003 Informationen
eines Experten vorlagen, wonach der besagte Link niemals auf den Seiten von
Landslide gewesen sein konnte. Dennoch fuhr die Polizei mit der Verfolgung
der Landslide-Nutzer fort. Der Zusammenbruch der Legende des Kinderpornographie-Verweises
folgte noch im selben Jahr. In einer Aussage gab Steve Nelson unter Eid zu,
daß es jenen Verweis auf den Seiten von Landslide nie gegeben habe und
diese hauptsächlich dem Zugang zu Material für Erwachsene
galten.
Die Rolle der Medien
Wie hatte überhaupt es zu diesem Skandal kommen können? Nach den
Falschaussagen der US-amerikanischen Verfolgungsbehörden kommt etablierten
Medien der größten Anteil an dem Skandal zu. Zunächst beschränkten
sie sich auf reine Hofberichterstattung der ermittelnden Staatsanwaltschaften
und Polizeien und gaben deren Mitteilungen ungeprüft wieder. Hätten
sie, wie es dem journalistischen Handwerk entspricht, pflichtgemäß
gegenrecherchiert, wären die Unstimmigkeiten sofort ins Auge gefallen.
Über Internetarchive (10) hätten sie ohne weiteres ermitteln
können, daß Landslide lediglich ein Bezahlsystem für überwiegend
pornographische Inhalte jedweder Couleur war. Um das zu verifizieren, mußte
man nicht einmal Journalist sein; ein simpler Internetzugang hätte genügt.
Den etablierten Medien war in ihrem Eifer überdies entgangen, daß
von den 35000 in den USA Verdächtigten überhaupt nur ganze 144 verfolgt
worden waren und auch das nur, weil sie sich von den Verfolgungsbehörden
zu Straftaten hatten anstiften lassen, die ihrerseits wiederum gegenüber
Interpol behaupteten, daß alle (!) Kunden von Landslide der Beschaffung
von Kinderpornographie verdächtig seien. Anstelle eigener Recherchen
veröffentlichte man bereitwillig jenes angebliche Beweismittel, auf dem
in großer Schrift bei verschwommenem Rest plakativ Click Here
For Child Porn zu sehen war.
Europäische Massenmedien übernahmen unreflektiert den US-amerikanischen
Kinderpornographie-Vorwurf. Der basiert auf dem Bundesgesetz 2252, das Abbildungen
von sexuellen Handlungen von Kindern unter Strafe
stellt. Als Kinder gelten dabei alle Personen unter 18 Jahren
und als sexuelle Handlung genügt schon die aufreizende Zurschaustellung
der (auch bekleideten) Schamgegend. Tatbestände also, die nach deutschem
Recht weit entfernt von einer Straftat sind. In diesem Zuge fällt die
Erfindung des Straftatbestands Sex mit Minderjährigen durch
das selbsternannte Sturmgeschütz der Demokratie Der Spiegel
auf (11). diesbezüglich stellt sich die Frage, ob dies auf
die Inkompetenz des Autors oder den Wunsch zurückzuführen ist, Gesetze
in den Medien statt im Parlament zu verabschieden.
Bei der fahrlässigen Unterlassung journalistischer Sorgfaltspflicht
blieb es nicht. Wurden anfangs zumindest die falschen Polizeiangaben noch
korrekt wiedergegeben, schrieben die Zeitungen den Skandal im Laufe der Zeit
um. Die über Landslide abgerechneten 5700 Internetseiten mutierten zu
5700 Kinderpornoseiten, aus den unschuldigen 250000 Nutzern des Landslide-Bezahlmodus
wurden kurzerhand 250000 Kinderpornonutzer, und Landslide sollte plötzlich
monatlich 1,4 Millionen Dollar nicht mit Pornographie, sondern allein
mit Kinderpornographie umgesetzt haben. Das völlig offen agierende Unternehmen
Landslide Inc. wurde zu einem geheimen Netzwerk umgeschrieben.
Bei den bloßen Stichworten Kinderpornographie und Kindesmißbrauch
setzen die Medien wie in einem Pawlowschen Reflex bereits seit Jahren die
Unschuldsvermutung außer Kraft. So feiern sie die durchschaubar mediengerecht
inszenierten Massendurchsuchungen der Verfolgungsbehörden regelmäßig
als gelungenen Schlag gegen Kinderporno-Ringe und schreiben damit
Vermutungen zu Tatsachen um wie konfiszierte Gegenstände zu Beweismitteln.
Das ist ein schwerer Verstoß gegen die Grundsätze des wahrhaftigen,
fairen und kritischen Journalismus. Auch Jahre nach solchen Großaktionen
wie Operation Pecunia oder Operation Marcy (2003)
wird von Verdächtigen und nicht von Verurteilten berichtet, obwohl die
Verurteilungszahlen längst vorliegen sollten. Im Fall der Operation
Marcy liegt die Verurteilungsquote mutmaßlich bei unter zehn Prozent.
Sollte diese Angabe stimmen, wäre die Operation in der Tat ein Skandal.
Ein Skandal, der nur von den Massenmedien aufgedeckt werden könnte.
Was sie jedoch unterlassen, weil sie ihn selbst herbeigeschrieben haben.
Fazit
Noam Chomsky meinte sinngemäß, daß die freien Medien nur
noch in einem eng gesteckten Rahmen von dem berichten, worüber sie berichten
sollen. Aufzuzeigen, daß der sogenannte Kampf gegen Kinderpornographie
gar nicht um der Kinder willen geführt wird und sich zu einer modernen
Hexenjagd gewandelt hat, liegt wahrscheinlich längst außerhalb
dieses Rahmens. Anders läßt sich nicht erklären, daß
sich einer der größten Justizskandale aller Zeiten nicht in den
Schlagzeilen wiederfindet.
Hexenjagden und Hysterien zeichnen sich dadurch aus, daß der Verstand völlig ausgeschaltet wird und alle Deutungen nur im Sinne der hysterisierten Scheinwirklichkeit erfolgen dürfen, wobei widersprüchliche Fakten pathologisch ignoriert oder umgedeutet werden. Kritikern, die ihren Verstand gebrauchen, wird nicht im rationalen Diskurs begegnet, sondern sie werden durch Totschlagargumente oder Verleumdung zum Schweigen gebracht. Damit Hexenjagden und Hysterien entstehen können, bedarf es des Versagens aller Korrektive, die der Scheinwirklichkeit die Realität entgegensetzen. Eines der wichtigsten sind die Medien. In der Kinderschänderhysterie versagen sie nicht nur, sie sind sogar deren wesentlichen Verursacher. Aus Profitsucht in einer kommerzialisierten Medienlandschaft, in der die journalistische Recherche ein Hindernis bei der Gewinnmaximierung ist, verkommen sie zur Hofberichterstattung. In einem solchen System betreiben politische sowie religiöse Seilschaften in den Redaktionen mehr oder weniger offen Propaganda und verhindern Aufklärung unter dem Deckmantel des freien Journalismus. Umgeben sind sie dabei von einer Schar das Licht der Öffentlichkeit suchender sich prostituierender sogenannter Experten, die von scheinbar neutraler Seite aus das bestätigen, was man schreiben oder senden will. Mag die Kinderschänderhysterie ein Medienprodukt sein, so findet sie ihren Nährboden weniger in reiner Böswilligkeit als vielmehr in einer unsäglichen Verquickung von journalistischer Inkompetenz mit Ignoranz und falsch verstandenem Engagement für das Gute, die wiederum auf Dummheit, Naivität und Kritikunfähigkeit beim Publikum trifft. Das Resultat aus alldem ist: irrationaler Haß.
***
Anmerkungen/Quellen
1 CDA und COPA wurden wiederholt in mehreren Gerichtsentscheidungen
1999, 2002, 2003 und 2004 für verfassungswidrig erklärt und sind
nicht mehr gültig.
2 In Anlehnung das englische Wort keys = Schlüssel (pl.)
3 Transkription der Verhandlung gegen die Reedys vom November 2000
4 Da das KeyZ-System auf Abonnements pro Internetseite basierte, wäre
eine Identifizierung der Nutzer von Kinderpornographie technisch möglich
gewesen.
5 Offener Brief Thomas Reedys an die Toronto Sun, 2003
6 In den USA erfüllen sexuelle Handlungen mit Jugendlichen weitgehend
den Straftatbestand der Vergewaltigung, auch wenn sie einverständlich
stattfanden.
7 http://www.justice.gov/opa/pr/2001/August/385ag.htm
8 Duncan Campbells Recherchen deckten 1987 ein geheimes britisches Regierungsprogramm
zur Überwachung u.a. des europäischen Nachrichtenverkehrs und die
Zensur der britischen Regierung auf (Zirkon-Affäre). In den 1990er Jahren
deckte er auf, daß die USA und Großbritannien mit Hilfe des ECHELON-Systems
den europäischen Internetverkehr abhören, um u. a. Wirtschaftsspionage
zu betreiben.
9 vgl. http://www.pcpro.co.uk/features/74690/operation-ore-exposed/page2.html
10 Beispiel: http://web.archive.org
11 Zuletzt im Artikel Riesiger Kinderporno-Skandal schockiert Deutschland
vom 24.12.2007, der sich jedoch als reine Hysterie entpuppt hat.